[Translate to English:] Allgemeine Reisebedingungen
[Translate to English:] Anmeldung:
Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot, das Sie dem Veranstalter zum Abschluß des Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen machen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitgenannten Teilnehmer. Der Anmelder erkennt die vorliegenden Reisebedingungen auch im Namen und im Auftrag der mitgenannten Teilnehmer an. Sie können sich schriftlich, telefonisch, via Internet oder mündlich zu einer Reise anmelden.
Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen unter folgenden Vorrausetzungen abgesichert: Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 10 % des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 2 Wochen vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden.
Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Garant ist die Raiffeisenbank Peuerbach reg. Gen.m.b.H, Hauptstraße 14/1, A-4722 Peuerbach (Polizzennummer 33798). Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz bei der Europäischen Reiseversicherung AG, Kratochwijlestraße 4, 1220 Wien vorzunehmen.
Gemäß Reisebüro-Sicherungsverordnung ist DonauRadFreunde GmbH, Nibelungenstraße 68, A-4090 Engelhartszell im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten unter der Eintragsnummer 1998/0538 registriert.
Gewährleistungen:
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Anspruch auf Gewährleistung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert.
Abhilfe kann in der Weise erfolgen, daß der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird. Eventuelle Ansprüche müssen bei uns schriftlich geltend gemacht werden spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Reiseende.
Haftung und Haftungsbeschränkungen:
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers mitverantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, etc. ) und für Radtouren anderer Veranstalter, die in der Buchungsbestätigung eindeutig als solche genannt werden.
DONAURADFREUNDE GmbH haftet auch nicht für Leistungsstörungen bei Reiseangeboten anderer Veranstalter, sondern es gelten deren jeweilige Reisebedingungen, die Ihnen bekannt sind oder auf Wunsch zugesandt werden.
Reiseformalitäten, gesundheitliche Anforderungen:
Der Reiseveranstalter haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilig diplomatische Vertretung. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
Wird ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt oder werden Einreisevorschriften nicht eingehalten, so kann der Veranstalter Sie mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Bei den angebotenen Reisen handelt es sich um aktive Reisen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, daß Sie den gesundheitlichen Anforderungen gewachsen sind.
Rücktritt des Kunden vom Vertrag/Umbuchung:
Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages vom Veranstalter geändert werden, kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Vertragsänderung dem Kunden direkt oder über den Vermittler unverzüglich mitzuteilen und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Änderung zu akzeptieren, zu belehren. Der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.
Beim Rücktritt von einer gebuchten Reise aus anderen Gründen bitten wir Sie, diesen schriftlich und in eingeschriebener Form vorzunehmen. Bei einem Rücktritt sind folgende Stornogebühren zu entrichten: Bis zum 28. Tag vor Reiseantritt 10%, mind. jedoch € 50,- pro Person Bearbeitungsgebühr, bis zum 8. Tag vor Reiseantritt: 50 %, ab dem 7. Tag vor Reiseantritt: 80 %.
Am Anreisetag bzw. bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn: 100 % des Reisepreises. (Keine Rückerstattung) No-show liegt vor, wenn der Kunde am Anreisetag fernbleibt, weil es ihm an Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. In diesem Fall sind ebenfalls 100 % Stornogebühr zu entrichten.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. bei Abbruch einer Reise) werden nicht zurückerstattet. Für Schiffsreisen und Touren, die wir mit Partnern veranstalten, gelten gesonderte Stornobedingungen, welche wir auf Wunsch bei Buchung gerne zusenden.
Änderung/Umbuchung:
Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsabschluß Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt, bis zum 30. Tag vor Reiseantritt € 50,- pro Buchung zu berechnen. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Stornobedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Das Recht des Reisenden, einen Ersatzreisenden zu stellen, der statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird dadurch nicht berührt.
Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise:
Der Veranstalter behält sich vor, eine Reise abzusagen, wenn die Mindesteilnehmerzahl von 8 Personen (sofern bei der Reiseausschreibung keine andere Mindestteilnehmerzahl angegeben ist) erreicht wird (bis 21 Tage vor Reiseantritt) bzw. aufgrund höherer Gewalt (Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen, etc.) d.h. aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt
beruft, keinen Einfluß hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise:
Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Versicherungen:
Der Veranstalter empfiehlt Ihnen den Abschluß einer Reisegepäck-, Reiseunfall-. Reiserücktrittsund ggf. Reisekrankenversicherung.
Leistung, Leistungsänderung, Preisänderung:
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Programm und Leistungsbeschreibung sowie der Reisebestätigung. Im Leistungsfeld nicht genannte Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises, z.B. Flug, Getränke, Trinkgelder, usw. Jegliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, damit sie wirksam werden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden, und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen mit der Buchung bestätigten Preise im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen, der Beförderungskosten oder die Veränderung der Wechselkurse pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirken, sofern zwischen Vertragsabschluß der Reisebestätigung bei Ihnen und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in dem für die Reisezeit aktuellen Donau-Radfreunde-Katalog maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von vermittelnden Reisebüros, Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten.
Der Reisepreis versteht sich pro Person auf Basis Doppelbett. Gegen Aufpreis kann (falls verfügbar) ein Einbettzimmer gebucht werden. In manchen Hotels steht allerdings nur eine beschränkte Anzahl von Einbettzimmern zur Verfügung, sodaß Sie deshalb notfalls auch mit einem etwas einfacherem Zimmer vorlieb nehmen müssen, oder unter Umständen für Übernachtung/ Frühstück in ein anderes Hotel bzw. Privatpension ausweichen müssen.
Reisen mit besonderen Risken:
Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter) haftet der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht.
Haftungsrechtliche Sondergesetze:
Der eranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahnund Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeugshaftpflichtgesetz.
Reisegepäck/Gepäcktransport:
Bei täglichem Transport des Reisegepäcks wird dieses naturgemäß mehr beansprucht. Es wird empfohlen, möglichst robuste Gepäckstücke zu verwenden. Pro Person kann nur ein Gepäckstück transportiert werden (bei allen eigenen Touren der Donau-Radfreunde ein Koffer + eine Tasche pro Person möglich).
Für optische Schäden und Schäden an Traggriffen, die durch den üblichen Gebrauch entstehen können, kann keine Haftung übernommen werden. Für Schäden oder den Verlust des Reisegepäcks haften wir nur bis max. € 360,- pro Person.
Der Transport von Kundenfahrrädern ist nur auf Kundenrisiko möglich, da die vorhandenen Transportanhänger Fixeinstellungen für Veranstalterräder aufweisen und eine Befestigung fremder Räder nur bedingt möglich ist. Für während des Fahrradtransportes entstandene Schäden kann daher nicht gehaftet werden.
Aufgrund der zollrechtlichen Bestimmungen dürfen Gepäckstücke bei grenzüberschreitenden Etappen nicht versperrt werden (Zollkontrollen) und Bargeld, Dokumente und Wertgegenstände können daher nicht in Verwahrung genommen werden bzw. müssen vom Kunden persönlich verwahrt werden. Der Abschluß einer Reisegepäckversicherung wird unbedingt empfohlen.
Kundengeldabsicherung (Sicherungsschein):
Laut EUPauschalrichtlinien vom 13.06.90 (90/314/EWG, Artikel 7) im österr. Recht gem. Reisebüro-Sicherungsverordnung (RSV) BGBI.II
Nr. 10/1998 idf BGBI.II Nr. 118/1998 umgesetzt, ist DONAURADFREUNDE GMBH, Nibelungenstraße 68, A-4090 Engelhartszell, Firmenbuch 383478 p, Kreisgericht Ried i.I., im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten unter der Eintragsnummer 1998/0538 registriert.
Die von Donau Radfreunde GmbH veranstalteten Reisen sind im Falle einer Insolvenz durch eine Bankgarantie bei der Sparkasse Peuerbach unter der N°. 33798 abgesichert.
Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien Tel.: 01-3172500, Fax 01-3199367, anzumelden. Bei Fremdtouren bzw. Flügen gelten die Geschäftsbedingungen des Veranstalters bzw. der Fluglinie, die Ihnen bekannt sind, oder auf Wunsch zugesandt wird.
Schlussbestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Sie können den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend.
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Angebote und Preise entsprechen dem Stand bei Drucklegung des Kataloges (30. November 2011) vorbehaltlich nach Drucklegung eingetretener Änderungen von Wechselkursen, Steuern und behördlich festgelegten Gebühren.
Veranstalter:
Donauradfreunde GmbH, 4090 Engelhartszell, Firmenbuch: 383478 p, Kreisgericht Ried
Analytics:
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